BAULICHE VERÄNDERUNGEN AUF DEM GELÄNDE DES SCHLATHOFS II – 2

Bauliche Veränderungen wie Einmauern, Montage eines Geländers, Beseitigung von selbstgewachsenem Gestrüpp, Dachreparatur, Einbau von Brandschutztüren und -toren, die für Bauabnahme eines Schwarzbaus erforderlich sind.